Übersetzung von
Urkunden – „Beglaubigungen“
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Zur Bearbeitung diverser Vorgänge verlangen Behörden die Vorlage
einer amtlich anerkannten Übersetzung, einer sog. „Bescheinigung über
die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung“. Umgangssprach-
lich bezeichnet man sie auch häufig als „beglaubigte“ Übersetzung.
- Diese Form der Übersetzung kann nur von eigens dazu ermächtigten,
manchmal auch beeidigt, vereidigt oder öffentlich
bestellt genannten, Übersetzern vorgenommen werden.
Für die englische Sprache wurde diese Ermächtigung vom Oberlandes-
gericht Düsseldorf an Martina Dahlmann erteilt.
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DAHLMANN Übersetzungen – Seminare übersetzt und „beglaubigt“ Ihre
Dokumente wie z.B.:
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allgemeinsprachliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Ehefähigkeitszeugnis, Sterbeurkunde usw. |
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fachsprachliche Urkunden: Diplomurkunden, Urkunden zur Erlaubnis
der Führung einer Berufsbezeichnung usw. |
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Zeugnisse usw. |
- Sie reichen die Originalurkunde oder eine beglaubigte Kopie ein.
DAHLMANN Übersetzungen – Seminare übersetzt das Dokument
und beglaubigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung.
Die Übersetzung erfolgt aus dem Englischen ins Deutsche oder umgekehrt.
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