DeutschEnglish
 

Übersetzung von
Urkunden – „Beglaubigungen“

 

Zur Bearbeitung diverser Vorgänge verlangen Behörden die Vorlage
einer amtlich anerkannten Übersetzung, einer sog. „Bescheinigung über
die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung“. Umgangssprach-
lich bezeichnet man sie auch häufig als „beglaubigte“ Übersetzung. 

  • Diese Form der Übersetzung kann nur von eigens dazu ermächtigten,
    manchmal auch beeidigt, vereidigt oder öffentlich
    bestellt genannten, Übersetzern vorgenommen werden.
    Für die englische Sprache wurde diese Ermächtigung vom Oberlandes-
    gericht Düsseldorf an Martina Dahlmann erteilt.
Ue_Urkunden_20x14.jpg 

DAHLMANN Übersetzungen – Seminare übersetzt und „beglaubigt“ Ihre
Dokumente wie z.B.:

•   allgemeinsprachliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Ehefähigkeitszeugnis, Sterbeurkunde usw. 
•   fachsprachliche Urkunden: Diplomurkunden, Urkunden zur Erlaubnis
der Führung einer Berufsbezeichnung usw. 
•   Zeugnisse usw.
  • Sie reichen die Originalurkunde oder eine beglaubigte Kopie ein.
    DAHLMANN Übersetzungen – Seminare übersetzt das Dokument
    und beglaubigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung.


Die Übersetzung erfolgt aus dem Englischen ins Deutsche oder umgekehrt.

  • Falls Sie die beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einer ausländischen
    Behörde benötigen, muss die Echtheit der Urkunde meist mittels einer
    sog. Apostille bzw. Legalisation durch die zuständigen Behörden bestätigt
    werden. Auch dieser Service wird von DAHLMANN Übersetzungen – Seminare
    angeboten.